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Informationen zur Bestattung von Sternenkindern, Gedenkstätten und Gestaltung von Gedenkfeiern.

Wenn ein Sternenkind zur Welt kommt – ob nach einer kleinen Geburt oder einer stillen Geburt – ist das mit unendlich viel Schmerz, Fragen und Unsicherheit verbunden. In dieser Zeit musst Du Dich nicht allein zurechtfinden - unser Team steht dir gerne zur Verfügung.

Rechtliche Grundlagen

In Österreich gibt es je nach Bundesland entweder eine gesetzliche Bestattungspflicht oder ein Bestattungsrecht. Grundsätzlich können jedoch alle Kinder bestattet werden. Für Kinder mit einem Geburtsgewicht über 500 Gramm (stille Geburt) sowie für Kinder, die nach der Geburt versterben, besteht Österreichweit eine Bestattungspflicht. Bei kleinen Geburten unter 500 g unterscheiden sich die rechtlichen Regelungen je nach Bundesland. Wenn Eltern selbst keine Bestattung veranlassen, übernimmt das Krankenhaus zumeist diese Aufgabe in Form einer Gemeinschaftsbestattung die in Kärnten zwei Mal jährlich stattfindet.

Unterschiede nach Gewicht und Bundesland

Über 500 g (stille Geburt) & lebend geborene Kinder, die kurz nach der Geburt versterben:

Bestattungspflicht in ganz Österreich

Unter 500 g (kleine Geburt):

  • Bestattungspflicht: Wien, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg
  • Bestattungsrecht (keine Pflicht): Kärnten, Oberösterreich, Burgenland, Tirol

Was das für Dich bedeutet

Bestattungspflicht:

Dein Kind muss in jedem Fall beigesetzt werden – wenn Du das nicht selbst organisieren kannst oder möchtest, kümmert sich das Krankenhaus darum.

Bestattungsrecht:

Du kannst eine Bestattung veranlassen zb im Familiengrab oder in einer eigenen Grabstätte. Du entscheidest, was sich für Dich im Moment richtig anfühlt.

Möglichkeiten für Dich als Elternteil

Individuelle Bestattung:

Du kannst eine ganz persönliche Form der Verabschiedung wählen – etwa Erdbestattung, Einäscherung oder Naturbestattung. Falls du Sorge vor möglichen Kosten hast können wir dich beruhigen. Viele Bestattungsunternehmen bestatten Sternenkinder kostenfrei und es gibt auch einen Bestattunghilffonds vom Verband der österreichischen Sternenkindhilfe. Es gibt auch Trauerredner welche pro bono arbeiten. Wir helfen dir gern!

Gemeinschaftsbestattung:

Wenn Du keine eigene Organisation möchtest, übernimmt das Krankenhaus zumeist die Organisation der Bestattung, im Rahmen einer Gemeinschaftsbestattung mit einer Gedenkfeier. Du wirst wenige Tage vor der Verabschiedung auf dem Postweg von der Friedhofsverwaltung verständigt. Es kann jedoch einige Monate dauern bis dein Sternenkind verabschiedet wird. Besetzungen finden in Kärnten zwei mal jährlich statt - zumeist im Frühjahr und im Herbst.

Ein Ort der Erinnerung:

Auf www.mein-sternenkind.net sind einige geschützte Gedenkorte in deiner Nähe eingetragen, an dem Du Deinem Sternenkind nahe sein, trauern und erinnern kannst. zB auch unser Projekt "Sterne schauen"

Du musst diesen Weg nicht alleine gehen

Sprich mit Deinem betreuenden Krankenhaus oder einem darauf spezialisierten Bestattungsunternehmen.

👉 Die Organisation Wandelstern unterstützt Dich rund um die Uhr – 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr – bei der Organisation und allen Fragen rund um die Bestattung Deines Sternenkindes. Wir geben auch kostenfreie liebevoll ausgestattete Särge in verschiedenen Größen oder Abschiedskörbchen aus.

Zögere nicht, Dich zu melden – jede Frage, jeder Schritt und jeder Zweifel hat hier bei uns Platz.